Baustoffe
 
english  | français  |    

Leistungserklärungen

Bauprodukteverordnung (BauPVO)

Am 1. Juli 2013 löst die neue Bauprodukte-Verordnung, EU-Verordnung Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, (BauPVO) die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) vollständig ab. Als europäische Verordnung gilt die BauPVO unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

In Deutschland wird der Übergang von der BPR zur BauPVO durch Änderungen des Gesetzes zur Anpassung des Bauprodukte-Gesetzes vollzogen. Mit der ersten Anpassung werden u. a. das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als nationale notifizierende Behörde, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als nationale Pro- duktinformationsstelle und ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die BauPVO festgelegt.

Mit der BauPVO wird die Intention der bisherigen BPR fortgeschrieben, wobei die Inhalte vereinfacht, präzisiert und aktualisiert wurden. Übergeordnete Ziele sind das Inverkehrbringen von Bauprodukten, ihr freier Warenverkehr und der Abbau technischer Handelshemmnisse im EU-Wirtschaftsraum. Harmonisierte technische Spezifikationen sollen zu EU-weit einheitlichen Produkt- und Prüfstandards und damit harmonisierten Leistungsangaben bei Bauprodukten führen.

Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest.

Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung CE-gekennzeichneter Bauprodukte weder untersagen noch behindern, wohl aber jede Verwendung, die nicht den nationalen Anwendungsregeln im Baubereich entspricht

Eine Abschrift der Leistungserklärungen in gedruckter Form wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

 

Leistungserklärungen der Lieferanten


  - Baumit
  - Ejot
  - Fischer Dübel
  - Kämmerer
  - König
  - Primo Color
  - Schwenk
  - Siniat
  - Weber Maxit